Grundsätzlich sind auch Notfälle kein Grund, von der Ausfallregelung abzuweichen. In besonderen Fällen kann eine individuelle Kulanzentscheidung getroffen werden.
Grundsätzlich sind auch Notfälle kein Grund, von der Ausfallregelung abzuweichen. In besonderen Fällen kann eine individuelle Kulanzentscheidung getroffen werden.