Nur in begrenztem Rahmen. Krankenkassen setzen maximale Unterbrechungsfristen voraus. Bei zu langer Pause kann die Verordnung ungültig werden. Wenn die Unterbrechungsfrist überschritten ist, können auf die Verordnung keine weiteren Behandlungen erfolgen. Urlaube und geplante Abwesenheiten teilen Sie uns daher bitte so früh wie möglich mit.