Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei vom Arzt verordneten Heilbehandlungen die Kosten abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung.
Die Zuzahlung ist vom Patienten vor Behandlungsbeginn zu leisten.
Krankenkassen erstatten keine Kosten für zu spät abgesagte Behandlungen.
Wellnessbehandlungen und Behandlungen zu Prävention sind selber zu bezahlen. Eventuell erstattet die Krankenkasse individuelle Gesundheitsleistungen.